Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg zahlst du beim Kauf einer Immobilie 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. 1 Bundesländer haben einen niedrigeren Satz als Baden-Württemberg, gleich hoch ist er in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es ist die 2. von 5 Stufen.

Grunderwerbsteuer berechnen
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Gesondert im Kaufvertrag ausgewiesenes Inventar ist steuerfrei.

Beispiele für Baden-Württemberg

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler (3,57 %)
200.000 €10.000 €14.000 €21.140 €
300.000 €15.000 €21.000 €31.710 €
400.000 €20.000 €28.000 €42.280 €
500.000 €25.000 €35.000 €52.850 €
750.000 €37.500 €52.500 €79.275 €

Notar und Grundbuch sind mit zusammen 2 % des Kaufpreises angesetzt.

Baden-Württemberg im Vergleich

Gegenüber Bayern mit 3,5 % zahlst du in Baden-Württemberg bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € mehr. Entscheidend ist immer der Ort der Immobilie, nicht dein Wohnsitz.

Steuer sparen in Baden-Württemberg

Weise Einbauküche und anderes bewegliches Inventar mit realistischem Wert gesondert im Kaufvertrag aus. Bei 5 % spart jede 10.000 € Inventar 500 € Steuer. Die ganze Finanzierung mit Rate und Tilgungsplan rechnest du im Hauskaufrechner mit vorausgewähltem Bundesland Baden-Württemberg.

Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das Landesrecht zum Zeitpunkt des Kaufvertrags.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises (Stand Oktober 2026). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 20.000 €.

Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?

Mit rund 2 % für Notar und Grundbuch kommst du auf 7,0 % ohne Makler und 10,57 % mit 3,57 % Maklerprovision. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das mit Makler 42.280 €.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. Im Kaufvertrag wird aber fast immer vereinbart, dass der Käufer sie trägt.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, das einen Steuerbescheid schickt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die du nicht ins Grundbuch eingetragen wirst.

Grunderwerbsteuer–