Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du beim Kauf einer Immobilie 6 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. 9 Bundesländer haben einen niedrigeren Satz als Mecklenburg-Vorpommern, gleich hoch ist er in Berlin und Hessen. Es ist die 4. von 5 Stufen.

Grunderwerbsteuer berechnen
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Gesondert im Kaufvertrag ausgewiesenes Inventar ist steuerfrei.

Beispiele für Mecklenburg-Vorpommern

KaufpreisGrunderwerbsteuerNebenkosten ohne Maklermit Makler (3,57 %)
200.000 €12.000 €16.000 €23.140 €
300.000 €18.000 €24.000 €34.710 €
400.000 €24.000 €32.000 €46.280 €
500.000 €30.000 €40.000 €57.850 €
750.000 €45.000 €60.000 €86.775 €

Notar und Grundbuch sind mit zusammen 2 % des Kaufpreises angesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich

Gegenüber Bayern mit 3,5 % zahlst du in Mecklenburg-Vorpommern bei 400.000 € Kaufpreis 10.000 € mehr. Entscheidend ist immer der Ort der Immobilie, nicht dein Wohnsitz.

Steuer sparen in Mecklenburg-Vorpommern

Weise Einbauküche und anderes bewegliches Inventar mit realistischem Wert gesondert im Kaufvertrag aus. Bei 6 % spart jede 10.000 € Inventar 600 € Steuer. Die ganze Finanzierung mit Rate und Tilgungsplan rechnest du im Hauskaufrechner mit vorausgewähltem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das Landesrecht zum Zeitpunkt des Kaufvertrags.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises (Stand Oktober 2026). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 24.000 €.

Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern?

Mit rund 2 % für Notar und Grundbuch kommst du auf 8,0 % ohne Makler und 11,57 % mit 3,57 % Maklerprovision. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das mit Makler 46.280 €.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. Im Kaufvertrag wird aber fast immer vereinbart, dass der Käufer sie trägt.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, das einen Steuerbescheid schickt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die du nicht ins Grundbuch eingetragen wirst.

Grunderwerbsteuer–